BuyOut – Bildrechte / Nutzungsrechte

Das vertraglich festgelegte Nutzungsrecht, das der Auftraggeber durch BuyOuts erwirbt, ermöglicht ihm die Verwendung von Bild- und/oder Videomaterial für spezifische Zwecke innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. In diesem Prozess übertragen das Personal und die Agentur dem Endkunden die zuvor vereinbarten Rechte an dem Material.
Um diese Nutzungsrechte auszuüben, entrichtet der Endkunde die erforderlichen BuyOut-Gebühren. Normalerweise werden räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungsbedingungen für BuyOuts festgelegt, die im Vertrag festgehalten werden müssen.
Falls der Auftraggeber sich dazu entscheidet, die Bildrechte über diese festgelegten Bedingungen hinaus zu nutzen, ist eine nachträgliche Verhandlung über die Bildrechte erforderlich. Andernfalls können erhebliche Vertragsstrafen drohen.

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