Kurzfristige Beschäftigung

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV wird in Deutschland ein Job als kurzfristig und sozialabgabefrei eingestuft, wenn er sich auf bestimmte Beschäftigungen in ihrer Art bezieht. Hierzu zählen saisonale Arbeiten sowie Beschäftigungen, die vertraglich im Voraus auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt sind.

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